Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 10.05.2016 - 8 K 175/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 147 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 162 AO
Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen aufgrund einer fehlerhaften Buchführung im Rahmen des Betriebs eines Speiserestaurants; Vorliegen von Mängel hinsichtlich der Kassenführung in einem Gastronomiebetrieb; Ausbeutekalkulation als eine anerkannte Schätzungsmethode - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 162
Ges. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2006 - 2012 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ausbeutekalkulation als Schätzungsmethode
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 10.05.2016 - 8 K 175/15
- BFH, 11.01.2017 - X B 104/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 20.12.2000 - I R 50/00
Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.05.2016 - 8 K 175/15
Wird die Schätzung erforderlich, weil der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht nicht genügt, kann sich das Finanzamt an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000, I R 50/00, BStBl. II 2001, 381; Seer in Tipke/Kruse, AO-FGO, § 162 AO Tz. 80, mit Rechtsprechungsnachweisen).Eine Schätzung erweist sich vielmehr erst dann als rechtswidrig, wenn sie den durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen verlässt (vgl. BFH in BStBl. II 2001, 381).
- BFH, 25.03.2015 - X R 20/13
Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.05.2016 - 8 K 175/15
Die Dokumentation späterer Umprogrammierungen verursacht jedenfalls einen geringeren Aufwand als die Umprogrammierung selbst (BFH-Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13, BGStBl II 2015, 743 m.w.N.). - FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2015 - 5 V 2068/14
Steuerhinterziehung im Fall des Verkaufs und der Verwendung von …
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.05.2016 - 8 K 175/15
Elektronische Kassensysteme sind durch Umprogrammierung in nahezu beliebiger Weise manipulierbar; von derartigen Manipulationsmöglichkeiten machen Teile der betrieblichen Praxis nach dem Erkenntnisstand des Senats durchaus Gebrauch (zu einem solchen Fall z.B. Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 7. Januar 2015 5 V 2068/14; vgl. zum Ganzen auch Tz. 54 der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs 2003 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung, BTDrucks 15/2020, 197 f.).
- BFH, 11.01.2017 - X B 104/16
Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei fehlenden Programmierunterlagen; …
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10. Mai 2016 8 K 175/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. - FG München, 11.07.2018 - 7 V 510/18
Überprüfung der vom Finanzamt gewählten Schätzungsmethode
Im Streitfall führt das Finanzamt zwar aus, dass anhand der sogenannten Ausbeutekalkulation (vgl. auch FG Nürnberg, Urteil vom 8. Mai 2012 2 K 1122/2009, DStR 2013, 304; FG Düsseldorf, Urteil vom 26. März 2012 6 K 2749/11 K,G,U,F; Niedersächsisches FG, Urteil vom 10. Mai 2016 8 K 175/15, juris zur grundsätzlichen Anwendbarkeit dieser Methode) zunächst eine Teilkalkulation des Getränkeumsatzes für das Jahr 2012 aufgrund des Wareneinsatzes, der Getränkeverkaufspreise sowie des Personalverbrauchs erfolgt sei.